Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie unsere verbindlichen Geschäftsbedingungen.

1. Grundlegende Bestimmungen
2. Vertragsverhältnisse und Vertragsabschluss
3. Registrierungspflicht des Nutzers zur Nutzung der CanQa GmbH Apps
4. Wichtige Vertragsinhalte zugunsten des Nutzers
5. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
6. Haftungsregelungen
7. Änderungen am Angebot von CanQa GmbH
8. Schutz von Inhalten und Nutzungsrechte 
9. Schlussbestimmungen und weitere Vereinbarungen

1. Grundlegende Bestimmungen

Die CanQa GmbH, Bochumer Str. 30, 44866 Bochum (im Folgenden „CanQa“) bietet ihren Nutzern über eine firmeneigene Online-Plattform, durch die Integration in externe Online-Plattformen sowie über mobile Anwendungen („Apps“, zusammenfassend „CanQa-Tools“) die Möglichkeit, Fahrdienstleistungen zu buchen. Die Tätigkeit von CanQa umfasst ausschließlich die Vermittlung eines Beförderungsanspruchs gegenüber einem unabhängigen Fahrdienstleister („FDL“) als Geschäftsbesorgungsdienstleistung für den Nutzer, nicht die Durchführung von Fahrdienstleistungen selbst.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil jeder Vereinbarung, die der Nutzer mit CanQa über die Vermittlung von Fahrdienstleistungen trifft. Sie enthalten zudem Details zu den Fahrdienstleistungen, für die CanQa dem Nutzer einen direkten Anspruch gegenüber einem FDL einräumt.

Abweichenden AGB des Nutzers wird hiermit, auch bei Bestätigungsschreiben oder vorbehaltlosen Leistungen, ausdrücklich widersprochen. Abweichungen gelten nur, wenn die Geschäftsführung der CanQa GmbH diesen schriftlich zustimmt.

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2. Vertragsverhältnisse und Vertragsabschluss

2.1 Vertragsverhältnisse 
Die CanQa GmbH erbringt die in den CanQa-Tools angebotenen Fahrdienstleistungen weder selbst noch durch Dritte. Stattdessen vermittelt CanQa dem Nutzer lediglich einen Anspruch auf Beförderung durch einen unabhängigen Fahrdienstleister („FDL“).

Zu diesem Zweck schließt CanQa im eigenen Namen die notwendigen Verträge mit dem FDL ab, wodurch der Nutzer einen direkten Beförderungsanspruch gegenüber dem FDL erhält („Vertrag zugunsten Dritter“, auch „Beförderungsvertrag zugunsten des Nutzers“). Der Nutzer ist dadurch berechtigt, die Fahrdienstleistung sowie eventuelle weitere Ansprüche direkt beim FDL geltend zu machen.

Zwischen CanQa und dem Nutzer wird ausschließlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen, keine Beförderungsleistung. Der Vergütungsanspruch von CanQa umfasst sowohl die Geschäftsbesorgungsvergütung als auch die im Voraus gezahlte Beförderungsvergütung an den FDL.

2.2 Vertragsschluss
Der Nutzer gibt ein Angebot zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages ab („Fahrtwunsch“), indem er ein ausgefülltes Buchungsformular über die CanQa-Tools übermittelt oder telefonisch an CanQa richtet. Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung der gewünschten Fahrdienstleistung.

CanQa bestätigt den Eingang des Fahrtwunsches zunächst durch eine E-Mail mit den Details der angeforderten Fahrdienstleistung. Diese E-Mail stellt lediglich eine Empfangsbestätigung dar und bestätigt den Erhalt des Fahrtwunsches des Nutzers.

Der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen CanQa und dem Nutzer kommt erst durch eine separate Mitteilung („Buchungsbestätigung“) per E-Mail zustande. Nach Erhalt dieser Bestätigung ist der Nutzer berechtigt, die Fahrdienstleistung direkt vom FDL zu verlangen und alle damit verbundenen Ansprüche direkt gegenüber dem FDL geltend zu machen.

3. Registrierungspflicht des Nutzers für die Nutzung 

Der Nutzer gewährleistet gegenüber der CanQa GmbH, dass alle von ihm selbst oder in seinem Namen durch Dritte an CanQa übermittelten Informationen vollständig und korrekt sind. Registrierungen mithilfe automatisierter Verfahren sind nicht gestattet.

4. Wichtige Vertragsinhalte zugunsten des Nutzers

Die in Ziffer 4 beschriebenen Details eines Fahrtwunsches des Nutzers (zusammengefasst als „Fahrtmodalitäten“) können vom Nutzer nur dann gegenüber dem FDL eingefordert werden, wenn sie im Geschäftsbesorgungsvertrag mit der CanQa GmbH vereinbart wurden.

Für den von CanQa zu vermittelnden Beförderungsanspruch des Nutzers gegenüber dem FDL gelten die folgenden Bedingungen:

4.1 Fahrtarten, Leistungsänderungen

Der Nutzer kann für seinen Fahrtwunsch abhängig von der regionalen Verfügbarkeit zwischen verschiedenen Optionen wählen, darunter Transferfahrten, Langstreckenfahrten (Transferfahrten ab 200 km), Fahrten auf Abruf („Chauffeur hailing“) sowie Stundenbuchungen.

Sollte die tatsächlich durchgeführte Fahrt aufgrund eines Wunsches des Nutzers oder Fahrgastes im Vergleich zum ursprünglichen Fahrtwunsch einen erhöhten Aufwand erfordern, wird der FDL diesen Mehraufwand nach Möglichkeit umsetzen. Dieser Mehraufwand kann zu zusätzlichen Kosten für die Geschäftsbesorgung führen; siehe hierzu die Details in Ziffer 5.

Änderungen der Fahrtmodalitäten sind auch nach Vertragsabschluss durch den Nutzer oder den Fahrgast möglich, sofern der FDL diese Änderungen ermöglichen kann. Die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen sind in Ziffer 5.2 beschrieben.

4.1.1
Für Transferfahrten, Langstreckenfahrten und Fahrten auf Abruf gilt der angegebene Preis für eine Start- und eine Zieladresse. Sollte der Nutzer zusätzliche Zwischenstopps auf dem direkten Weg wünschen, kann hierfür ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur anfallen (siehe Ziffer 5).

4.1.2 
Eine Stundenbuchung beginnt stets zum vereinbarten Abholzeitpunkt und endet im Stadtgebiet des Abholortes. Wenn der FDL auf Wunsch des Fahrgastes die Fahrt außerhalb des Stadtgebiets des Abholortes fortsetzt oder die im Preis enthaltenen Freikilometer oder die Buchungsdauer überschritten werden, entstehen zusätzliche Kosten. Dies umfasst insbesondere den Mehraufwand, dass der FDL möglicherweise wieder in das Stadtgebiet des Abholortes zurückfahren muss.

4.2 Abholzeit 
Die vereinbarte Abholzeit ist die in der Buchungsbestätigung der CanQa GmbH angegebene Abholzeit.

Hat der Nutzer bei einer Flughafenabholung oder Abholung an einem Fernverkehrsbahnhof die korrekte Flug- oder Zugnummer bei der Buchung angegeben und damit eine Verfolgung der Ankunftszeit von Flug oder Zug ermöglicht, wird die vereinbarte Abholzeit bei Abweichungen der Ankunftszeit entsprechend angepasst.

4.3 Fahrzeugklasse/Fahrzeugmodell, Upgrade 
Der Nutzer kann für seinen Fahrtwunsch je nach regionaler Verfügbarkeit aus verschiedenen Fahrzeugklassen wählen, wie z.B. „VIP Van/SUV“, „VIP Limousine/SUV“, 

Die in den CanQa-Tools abgebildeten Fahrzeuge dienen lediglich als Anschauungsbeispiele. Sie begründen keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell innerhalb der gewählten Fahrzeugklasse, da regionale Unterschiede möglich sind.

Je nach Verfügbarkeit behält sich die CanQa GmbH das Recht vor, ein Upgrade von der Fahrzeugklasse „Business Class“ auf eine höhere Fahrzeugklasse (z.B. „Business Van“ oder „First Class“) ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer vorzunehmen.

4.4 Beförderungssicherheit, Folgen

4.4.1 Gepäck, Tiere 
Der in der Buchungsbestätigung angegebene Preis umfasst die im Buchungsformular angegebene Anzahl an Gepäckstücken.

Übergepäck, Sperrgepäck wie z.B. ein Rollstuhl, Waffen oder Tiere, die der Nutzer mitführen möchte, müssen bei der Buchung angegeben werden. Der FDL kann die Beförderung von nicht vereinbartem Gepäck, Waffen und/oder Tieren verweigern. Dies gilt auch, wenn Tiere nicht in einer geeigneten, geschlossenen Transportbox untergebracht sind. Das Verweigerungsrecht entfällt nur, wenn lokale gesetzliche Bestimmungen der Region, in der die Beförderung durchgeführt wird, die Mitnahme von Tieren oder bestimmtem Gepäck vorschreiben.

Falls der FDL dennoch die Beförderung von nicht vereinbartem Gepäck, Waffen und/oder Tieren zulässt, können zusätzliche Zuschläge erhoben werden. In diesem Fall wird die Vergütung für die Geschäftsbesorgung höher ausfallen als in der ursprünglichen Buchungsbestätigung angegeben (siehe Ziffer 5).

4.4.2 Beförderung von Kindern und Minderjährigen

**(A) Kinder**
Der Nutzer muss den Bedarf an Rückhalteeinrichtungen für Kinder im Fahrtwunsch angeben, indem er die Anzahl und das Alter der zu befördernden Kinder sowie die erforderliche Art der Rückhalteeinrichtung angibt.

**(B) Minderjährige**
Die Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen kann vom FDL abgelehnt werden. Die Einstufung als volljährig oder minderjährig richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Region, in der die Beförderung durchgeführt wird.

4.4.3 Angaben zu Fahrgast- und Gepäckanzahl 
Die von der CanQa GmbH für ein bestimmtes Fahrzeug angegebene maximale Anzahl an Fahrgästen und Gepäckstücken stellt lediglich eine Schätzung basierend auf Faktoren wie Größe und Gewicht der Fahrgäste und Gepäckstücke dar. Diese Angaben sind daher unverbindlich.

Der FDL kann die Beförderung von Personen oder Gepäck ablehnen, wenn dies aufgrund der Platz- und Sicherheitsverhältnisse nach seiner Einschätzung nicht möglich ist.

4.4.4 Beförderungsverhinderung 
Der FDL kann die Beförderung verweigern, wenn zwingende Anforderungen (beispielsweise aufgrund anwendbaren Rechts) gemäß dieser Ziffer 4.3 vom Nutzer im Fahrtwunsch nicht oder nicht korrekt mitgeteilt wurden.

Wenn aufgrund dieser Gründe eine Beförderung nicht möglich ist, hat dies keinen Einfluss auf die Vergütung, die der CanQa GmbH aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Nutzer für die konkrete Beförderung zusteht.

4.5 Verzögerungen 
Ausnahmesituationen, wie beispielsweise Fluglotsenstreiks oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse, sind nur begrenzt kompensierbar. In diesen Fällen muss der Nutzer längere Wartezeiten oder kurzfristige Stornierungen akzeptieren.

4.6 Stornierungen, Umbuchungen und Nicht angetretene Fahrten

4.6.1 Stornierung 
Bei Transferfahrten, Langstreckenfahrten (Transferfahrten ab 200 km) und Stundenbuchungen ist die Stornierung kostenlos, wenn sie mehr als eine Stunde vor der vereinbarten Abholzeit erfolgt. Liegt die Stornierung weniger als eine Stunde vor der Abholzeit, ist der volle Preis zu zahlen. Eine gültige Stornierung kann nur über die Stornierungsfunktion auf der Website oder in der App vorgenommen werden.

4.6.2 Umbuchungen 
Umbuchungen werden grundsätzlich wie Neubuchungen behandelt. Die Regelungen zur Stornierung (siehe Ziffer 4.6.1) gelten entsprechend für die ursprünglich vereinbarte Fahrt. Ein Vergütungsanspruch der CanQa GmbH für die ursprünglich gebuchte Fahrt kann weiterhin bestehen.

4.6.3 Nicht angetretene Fahrten ohne Absage, Verspätungen des Nutzers

Bei einer nicht angetretenen Fahrt ohne Absage entfällt der Beförderungsanspruch des Nutzers gegenüber dem FDL, jedoch bleibt der Vergütungsanspruch der CanQa GmbH gegenüber dem Nutzer bestehen.

(A) Bei Transfer- und Langstreckenfahrten
Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am Abholort erscheint.
Bei Abholung an Flughäfen oder Fernverkehrsbahnhöfen gilt eine Fahrt als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am Abholort erscheint.
Nicht angetretene Fahrten sind voll zu vergüten, Wartezeitzuschläge fallen jedoch nicht an, es sei denn, der FDL und der Fahrgast haben sich telefonisch auf einen späteren Abholzeitpunkt geeinigt. In diesem Fall sind etwaige Wartezeitzuschläge wie in Ziffer 5.3.1 beschrieben zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunkts besteht grundsätzlich nicht.

(B) Bei Stundenbuchungen 
Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden ab dem vereinbarten Abholzeitpunkt am Abholort erscheint.
Bei Abholung an Flughäfen oder Fernverkehrsbahnhöfen gilt eine Fahrt als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden am Abholort erscheint.
Nicht angetretene Fahrten sind voll zu vergüten. Abweichend davon, wenn der FDL und der Fahrgast sich telefonisch auf einen späteren Abholzeitpunkt geeinigt haben, gelten die in Ziffer 5.2 beschriebenen Vergütungsregelungen für etwaige Verlängerungen der Stundenbuchung. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunkts besteht grundsätzlich nicht.

4.7 Verhalten in der Limousine 
Für die Fahrdienstleistungen des FDL gelten für den Nutzer folgende Verhaltensvorgaben:

Während der gesamten Fahrzeit sind alle Fahrgäste verpflichtet, die geltenden Vorschriften des Straßenverkehrs, insbesondere die Anschnallpflicht, zu beachten. Den Anweisungen des FDL ist jederzeit Folge zu leisten, da dieser für die sichere Durchführung der Fahrt verantwortlich ist. Fahrgästen ist es insbesondere untersagt, während der Fahrt die Türen zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen, Körperteile herauszuhängen oder aus dem Fahrzeug zu schreien. Möchten Fahrgäste im Fahrzeug vorhandene Geräte oder Anlagen bedienen, ist eine vorherige Einweisung durch den FDL erforderlich.

Rauchen im Fahrgastraum der Fahrzeuge ist verboten. Sollte der Nutzer oder ein Fahrgast dieses Verbot missachten, hat der Nutzer die Kosten für die Fahrzeugreinigung und den daraus resultierenden Nutzungsausfall zu tragen.

Das Mitbringen von Speisen ist nicht gestattet. Alkoholische Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und an Bord konsumiert werden.

5. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

5.1 Grundsätze 
Der Vergütungsanspruch der CanQa GmbH wird in der Buchungsbestätigung angegeben.

Wichtige Faktoren für die Höhe des Vergütungsanspruchs (einschließlich des Aufwendungsersatzes für die durch die CanQa GmbH besorgte Fahrdienstleistung) sind: die gewählte Fahrzeugklasse, die Strecke, die Vorbuchzeit sowie der Abholzeitpunkt und ggf. der Abholort.

Zusätzliche Sonderwünsche, wie z. B. mehrsprachige Chauffeure, individuelle Fahrzeugbeschriftung, Zwischenstopps, Sperrgepäck, Kindersitze etc., können zu einer Preissteigerung führen.

5.2 Fahrtänderungen 
Der Nutzer (und auch der Fahrgast) hat die Möglichkeit, die Fahrtmodalitäten auch nach Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages zu ändern, solange dies für den FDL möglich ist, auch nach Antritt der Fahrt.

Bei spontanen Änderungen der Fahrt, wie z. B. einer Erweiterung der Strecke oder Stundenanzahl auf Wunsch des Nutzers oder Fahrgastes, wird die tatsächliche Leistung (Gesamtstrecke oder Stundenanzahl) nach Abschluss der Fahrt gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur neu kalkuliert und berechnet. Bei Stundenbuchungen wird dabei die angefangene halbe Stunde zur Berechnung herangezogen, das bedeutet, ab der ersten zusätzlichen Minute wird auf eine halbe Stunde aufgerundet, um eine bessere Planungssicherheit zu gewährleisten.

Dadurch erhöht sich der Vergütungsanspruch gegenüber dem Nutzer, da sich der Aufwendungsersatz der CanQa GmbH für den Beförderungsvertrag entsprechend erhöht.

Sollte sich die gebuchte Distanz oder Stundenanzahl gegenüber der Buchung verringern, bleibt die vereinbarte Vergütung unverändert.

5.3 Sonstige Zuschläge

5.3.1 Für Wartezeiten bei Transferfahrten 
Bei Transferfahrten fallen für Wartezeiten mit Abholung an Flughäfen oder Fernverkehrsbahnhöfen bis zu 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt bzw. bis zu 15 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit in allen anderen Fällen keine Zuschläge an. Jede weitere Minute Wartezeit wird pauschal als Anteil der im jeweiligen Stadtgebiet und für die jeweilige Fahrzeugklasse geltenden Stundenbuchungspreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

5.3.2 Zusätzliche Kilometer bei Stundenbuchungen 
Stundenbuchungen enthalten die im Buchungsformular (bzw. telefonisch) mitgeteilten Inklusivkilometer pro Stunde. Darüber hinausgehende Kilometer sind zusätzlich zu vergüten und orientieren sich an den Streckenpreisen für die gebuchte Fahrzeugklasse im jeweiligen Stadtgebiet. Diese werden zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

5.4 Zahlungsmodalitäten und Transaktionsgebühren 
Der Nutzer kann seine Fahrt per Kreditkarte bezahlen. Etwaige Kreditkartengebühren trägt die CanQa GmbH. Transaktionsgebühren, die bei einer Bezahlung per Überweisung (z. B. aufgrund unterschiedlicher Währungen oder lokal unterschiedlicher Konten) anfallen, trägt der Nutzer.

5.5 Mahnungen, fehlgehende Kreditkartenabbuchungen 
Für jede Mahnung kann die CanQa GmbH eine angemessene Mahngebühr berechnen.

Für nicht einlösbare Kreditkartenabbuchungen werden dem Nutzer die hierfür angefallenen Auslagen (z. B. Bank-, Kreditkarteninstitutsgebühren) weiterberechnet. Die CanQa GmbH behält sich das Recht vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr pro Vorfall geltend zu machen.

5.6 Übermittlung von Rechnungen, Fälligkeit
Die CanQa GmbH stellt dem Nutzer die jeweilige Rechnung elektronisch zum Download im Nutzer-Account bereit. Bei einer Bezahlung per Kreditkarte ist die Vergütung sofort fällig. Bei einer Bezahlung per Überweisung gilt das in der Rechnung genannte Zahlungsziel.

5.7 Gutscheine
Gutscheine sind einmalig und nur einzeln einlösbar. Sie können nicht mit weiteren Gutscheinen kombiniert werden. Eine Barauszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.

6. HAFTUNG

6.1 GRUNDSÄTZE 
Die CanQa GmbH haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr oder ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht werden. Der Fahrdienstleister (FDL), einschließlich sämtlicher von diesem eingesetzter Chauffeure, ist jedoch weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe der CanQa GmbH für die Beförderungsleistung. Die CanQa GmbH verschafft dem Nutzer vielmehr einen direkten Beförderungsanspruch gegen den FDL.

Bei durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden haftet die CanQa GmbH nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

6.2 INHALTE VON BL TOOLS 
Die CanQa GmbH haftet weder für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereitgestellten Inhalte und Programme, die im Rahmen der Tools von CanQa verbreitet werden, noch für Schäden, die daraus entstehen, außer soweit solche Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig von der CanQa GmbH verursacht wurden. Dies gilt für alle Arten von Schäden, insbesondere Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Auslassungen, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung dieses Online-Angebots. Die CanQa GmbH haftet ferner nicht für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der angebotenen Funktionen.

6.3 WEBSEITEN DRITTER
Die CanQa GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit und Funktionsfähigkeit von Internetseiten Dritter, auf die mittels Links verwiesen wird. Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.

6.4 RICHTIGKEIT ÜBERMITTELTER INFORMATIONEN, STÖRUNGEN DES ZUGANGS 
Die CanQa GmbH übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und Nutzer bzw. Chauffeur rechtzeitig erreichen. Hiervon ausgenommen sind Inhalte der Buchungsbestätigung.

Die CanQa GmbH haftet nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu den Tools aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die nicht von der CanQa GmbH zu vertreten sind, insbesondere den Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways. Die CanQa GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Internetseite unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert und dass etwaige Fehler korrigiert werden.

6.5 FREISTELLUNG DURCH DEN NUTZER 
Der Nutzer stellt die CanQa GmbH von allen Ansprüchen und Kosten, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, frei, die ein Dritter wegen einer vertragswidrigen Nutzung der Tools oder wegen einer Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen die CanQa GmbH erhebt.

6.6 VERGESSENE GEGENSTÄNDE 
Für im Fahrzeug vergessene Gegenstände übernimmt die CanQa GmbH keine Haftung.

 

7. ÄNDERUNG DES ANGEBOTS DER CANQA GMBH

Die CanQa GmbH behält sich vor, die Tools der CanQa GmbH jederzeit in einer dem Nutzer zumutbaren Art und Weise zu verändern, um diese weiterzuentwickeln und qualitativ zu verbessern. Darüber hinaus hat die CanQa GmbH das Recht, ihr Angebot über die CanQa Tools vorübergehend oder endgültig aus wichtigem Grund einzustellen, auch ohne den Nutzer individuell hierüber zu informieren.

8. SCHUTZ VON INHALTEN, EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN AN CANQA TOOLS

Die im Rahmen der CanQa Tools enthaltenen Inhalte genießen Urheberrechtsschutz.

Die CanQa GmbH räumt dem Nutzer das durch Nichteinhaltung dieser AGB auflösend bedingte und widerrufliche Recht ein, die CanQa Tools bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Verwendung darüber hinaus (etwa Veränderungen, Kopien, Wiederveröffentlichungen, Übertragungen, Verbreitungen oder sonstige nicht bestimmungsgemäße Zwecke) ist untersagt.

9. Schlussbestimmungen und weitere Vereinbarungen

9.1 GESAMTHEIT, SCHRIFTFORM
Diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen der CanQa GmbH und dem Nutzer für den Leistungsgegenstand dar. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

9.2 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG UND ABTRETUNG
Der Nutzer kann nur gegen Forderungen der CanQa GmbH aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenforderungen bzw. Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Dies gilt auch bei Mängelrügen des Nutzers.

Zurückbehaltungsrechte aus Ansprüchen nach dieser Ziffer 9.2 Absatz 1 kann der Nutzer nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus der Vertragsbeziehung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der CanQa GmbH an Dritte abzutreten.

9.3 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der CanQa GmbH und dem Nutzer gilt das für Inlandsgeschäfte maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort ist Bochum.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bochum, soweit der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder bei Klageerhebung keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

9.4 INFORMATION ZUR ONLINE-STREITBEILEGUNG
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen. Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: ec.europa.eu/consumers/odr.

Die CanQa GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

9.5 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien am nächsten kommen.